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RKI: Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland - Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung in §23a Infektionsschutzgesetz

4. Mai 2021

Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut

Nosokomiale Infektionen und Erreger mit besonderen Antibiotikaresistenzen stellen eine Gefährdung für Patienten in medizinischen Einrichtungen dar. Um dieser Gefahr wirksam zu begegnen hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, die in §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zusammengefasst sind. Nach §23 Absatz 3 IfSG sind die Leiter von medizinischen Einrichtungen verpflichtet, sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern in ihren Institutionen zu vermeiden ...

Quelle: rki.de
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