Sachsen: Keine elektive Krankenhauseinweisungen

31. Dezember 2020

Die KV Sachsen möchte darauf aufmerksam machen, dass der Freistaat Sachsen am 17.12.2020 eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern erlassen hat.

Diese Allgemeinverfügung verpflichtet alle sächsischen Allgemeinkrankenhäuser und Fachkrankenhäuser dazu, unter Ausschöpfung der jeweiligen personellen und strukturellen Ressourcen an der Bewältigung der Corona-Pandemie mitzuwirken. Um Aufnahmekapazitäten für die Notfallbehandlung von Corona-Patienten zu schaffen, sind planbare Aufnahmen, soweit medizinisch vertretbar, auf unbestimmte Zeit zu verschieben und auszusetzten.

Die niedergelassenen Ärzte sollten die Krankenhäuser bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen und keine elektiven Einweisungen mehr vornehmen, soweit dies medizinisch vertretbar ist.

Quelle: kvs-sachsen.de
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