Sächsischer Ärztetag: MDK-Prüfungen beschränken

17. Juni 2020

Um COVID-19 bedingte Belastungen der Krankenhäuser abzufedern, wurde mit dem Krankenhausentlastungsgesetz veranlasst, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nur höchstens 5 % der eingehenden Schlussrechnungen prüfen darf. Anlässlich ihrer 62. Kammerversammlung fordern die sächsischen Ärzte die Landesregierung dazu auf, sich beim Bund dafür einzusetzen, diese Änderung dauerhaft festzuschreiben ...

Quelle: slaek.de
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