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Ein Rechtsgutachten bringt erstmals Klarheit in den Streit um die Klinikfinanzierung des Berliner Senats. Insgesamt 29 nicht-kommunale Kliniken, die eine Klage gegen die vermeintliche Bevorzugung der landeseigenen Vivantes-Krankenhäuser unterstützen, sehen sich nun durch das Gutachten gestärkt. Das 195-seitige Dokument kommt zu dem Schluss, dass ein „selektiver Defizitausgleich nur für staatliche Krankenhäuser“ gegen das Krankenhausgesetz verstößt und zudem verfassungsrechtlich bedenklich ist...
Quelle: tagesspiegel.de