SOLIDARIS

Solidaris: Bundesregierung bringt weitere Hilfen für Krankenhäuser auf den Weg

27. November 2020

Aufgrund der wieder zunehmenden Covid-19-Fälle und der damit einhergehenden steigenden Anzahl von Krankenhausbehandlungen wurde von der Bundesregierung im Rahmen des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes am 18. November 2020 ein neuer Klinik-Rettungsschirm beschlossen. 

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Krankenhäuser planbare Aufnahmen, Operationen oder Eingriffe zu Gunsten der Verfügbarkeit von Intensivbetten verschieben oder gar aussetzen. Für Ausfälle daraus, die sich zwischen dem 18. November 2020 und dem 31. Januar 2021 ergeben haben bzw. ergeben, können im Rahmen des Klinik-Rettungsschirms Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Ausgleichszahlungen orientiert sich an der Bettenauslastung 2019 und wird krankenhausindividuell bestimmt ...

Quelle: solidaris.de
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