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S 59 KR 1471/19 | Sozialgericht München, Entscheidung vom 17.02.2022
Durch die neue Rechtsprechung des BSG zur Gewöhnung an die maschinelle Beatmung als Voraussetzung für eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät wurde insbesondere klargestellt, dass keine wie auch immer zu definierende Mindestdauer einer vorherigen Beatmung, insbesondere über Tracheostoma, zu fordern ist, bis eine Entwöhnung beginnen kann...
Quelle: sozialgerichtsbarkeit.de