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Das Bundessozialgericht fordert in der stetigen Rechtsprechung, dass die Vergütungsregeln streng nach ihrem Wortlaut ausgelegt werden müssen. Auch im Rahmen der Kodierung des akuten Nierenversagens (N17.-) führt dies zu unterschiedlichen Interpretationen. Das SG Halle (Saale) musste sich jüngst zu der Frage positionieren...
Quelle: med-juris.de