SRH fordert ver.di zu Tarifgesprächen für die Gesundheitszentren Nordschwarzwald und Bad Wimpfen auf

30. Mai 2023

Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald kündigen ihrerseits den Tarifvertrag und fordern das Gespräch mit ver.di zu einem künftigen Tarifvertrag Reha.

Auch für das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen sollen im Rahmen eines Reha-Tarifvertrags Lohnerhöhungen diskutiert werden.

26. Mai 2023Nach der Einigung auf einen neuen Tarifvertrag für die Mitarbeitenden der Akutkliniken möchte die SRH, einer der größten Gesundheits- und Bildungsanbieter Deutschlands, im nächsten Schritt nun für die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald sowie das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen einen einheitlichen rehaspezifischen Tarifvertrag verhandeln.

SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald

Für die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald mit den Standorten Waldbronn, Bad Herrenalb und Dobel gilt derzeit ein eigener Haustarifvertrag. Dieser soll nun in einen gemeinsamen Tarifvertrag mit dem Gesundheitszentrum Bad Wimpfen übergeleitet werden, welcher die Spezifika der Rehabranche aufweist. Bereits in den vergangenen Gesprächen hatten die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald auf die Notwendigkeit eines rehaspezifischen Tarifvertrages hingewiesen. „Die Gewerkschaft ver.di ist auf unser Angebot, einen neuen Tarifvertrag für die Mitarbeitenden zu diskutieren, bislang nicht eingegangen“, erklärte Werner Stalla, Leiter des Gesundheitsbereiches der SRH. „Wir haben uns daher dazu entschlossen, den aktuell geltenden Vertrag unsererseits zum 30.09.2023 aufzukündigen, um so mit ver.di an einen Tisch zu kommen. Ein zugegebenermaßen ungewöhnlicher Schritt, aber das derzeitige Verhalten ver.dis darf nicht zum Nachteil unserer Belegschaft gehen.“

Reha-Tarifvertrag für das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen

Darüber hinaus möchte die SRH auch die Mitarbeitenden des SRH Gesundheitszentrums Bad Wimpfen in den neuen gemeinsamen Reha-Tarifvertrag überführen. Ein Tarifvertrag für eine Akutklinik mache für die Gesundheitszentren aufgrund der unterschiedlichen Gewichtung der Berufsgruppen im Reha- und Akutbereich sowie der Diskrepanz der Refinanzierung keinen Sinn, so Stalla: „Zum einen finanziert sich eine Rehaeinrichtung anders als ein Akutkrankenhaus – nämlich über Pflegebudgets anstatt über Fallpauschalen. Zum anderen gibt es im Reha-Bereich Berufsgruppen, die in den Entgeltgruppen für den Akut-Bereich gar nicht vorkommen.“ Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die Akutkliniken der SRH hatte man sich mit ver.di darauf verständigt, dass es für die Klinik in Bad Wimpfen separate Tarifverhandlungen geben muss, um hier einheitliche Bedingungen schaffen zu können.

Die Sorge, dass es durch diesen Schritt zu Lohneinbußen für die Belegschaft kommen werde, sei unbegründet, ergänzte Patrick Zander, Geschäftsführer der SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald und des SRH Gesundheitszentrums Bad Wimpfen. „Es geht einzig und allein darum, dass eine Rehaeinrichtung konsequenterweise einen Reha-Tarifvertrag erhält. Auch unsere Belegschaft erwartet zurecht, dass wir den gestiegenen Kosten Rechnung tragen. Wir sind gerne bereit, uns im Rahmen des Möglichen zu verständigen. Wir werden aber auch unserer Verantwortung nachkommen, die Unternehmen und damit auch die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter:innen zu schützen.“

Quelle: gesundheitszentren-nordschwarzwald.de
Render-Time: 0.170883