Startup-Contest: Gründerinnen und Gründer und ihre Ideen hautnah

17. Juni 2020

Neues Format auf dem 16. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 22. und 23. September in Hamburg

Hinter einem jedem Startup steckt nicht nur eine Vision, vielmehr sind es Persönlichkeiten, die ihre ganze Kraft daran setzen, diese Wirklichkeit werden zu lassen. Gerade zu Beginn einer neuen Epoche, bei der sicher zwischen „ante -“ und „post coronam“ geschieden wird, sind Menschen gefragt, die Ideen zum Leben erwecken und sie auch wachsen lassen möchten. Bei dem Panel möchten wir jene Gründerinnen und Gründer sowie ihre Ideen vorstellen, die allen Risiken und Herausforderungen zum Trotz an ihrer Vision festhalten. Dabei wird der Fokus auf disruptive Innovationen gerückt, die die Gesundheitswirtschaft mit in diese neue Zeit tragen.

Hierfür identifiziert ein Expertengremium unter der Leitung von Dr. Christian Stoffers Startups und ihre Macher, die dann auf dem Gesundheitswirtschaftskongress 2020 in Hamburg präsentiert werden. Das Gremium setzt sich neben Dr. Christian Stoffers (Marien Gesellschaft Siegen) aus Dr. Christian Heitmann (CURACON), Dr. Nicolas Krämer, Prof. David Matusiewicz (FOM Hochschule für Oekonomie & Management),  Henrik Mencke (Philips Health Innovation Port) und Rechtsanwältin Sonja Zimmermann (Rheinland Klinikum Neuss) zusammen. Die Präsentation auf dem Gesundheitswirtschaftskongress erfolgt interaktiv, so dass von allen Beteiligten Spontanität gefordert wird.

Bewerbungsmodalitäten:

Bewerbungsfrist bis zum 15. Juli 2020

Vorschläge oder Bewerbungen bitte per E-Mail an: C.Stoffers@mariengesellschaft.de. Die Begründung soll maximal 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Erbeten sind insbesondere Hinweise zur Persönlichkeit der Gründerin / des Gründers und zum Kerngedanken des Startups.

Von der Jury werden vier Persönlichkeiten ausgewählt, die zum Kongress eingeladen werden. Die Session „Startup-Contest: Gründerinnen und Gründer und ihre Ideen hautnah“ findet am 23. September in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt.

Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Der Veranstalter behält sich Änderungen des Konzepts, des Ablaufs und der Terminplanung vor.

                        

Quelle: gesundheitswirtschaftskongress.de
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