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AOK
Statement der AOK: Durch Hybrid-DRGs sind Mehrbelastungen zu erwarten - ohne nennenswerte „Ambulantisierungs-Effekte“
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung zur Einführung der Hybrid-DRGs erlassen, die jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Durch die neuen Vergütungsregelungen sollten künftig die bisher im Krankenhaus erbrachten Leistungen vermehrt ambulant durchgeführt werden...
Quelle: aok.de