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Durch das MDK-Reformgesetz ist ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt worden. Gesetzlich ist der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen...
Quelle: gkv-spitzenverband.de