Stellungnahme des BMG: Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)

6. September 2022

Der BMG hat vor die Maluszahlungen von einem Verwaltungsakt in eine reine § 301 SGB V Meldung umzuwandeln. Damit entfällt für Krankenhäusern die Möglichkeit, bei falschen Maluszahlungen Rechtsmittel einzulegen. Dadurch sollen die Krankenkassen entlastet werden. Nicht berücksichtigt wird, dass Krankenhäusern der reinen Willkür ausgesetzt sind...

Quelle: kodierfachkraft.com
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