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Stellungnahme zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit den Auswirkungen auf die Krankenhäuser
Bundesverband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter e.V.
Das Gesetz sieht Regelungen zum Schutz der Bundesverwaltung, der Kritischen Infrastrukturen und weiterer Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse sowie zum Verbraucherschutz vor.
Kernpunkte des Gesetzesvorhabens
Stärkung des BSI
Das BSI wird befugt, Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der Bundesverwaltung auszuüben. Bei wesentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes soll das BSI frühzeitig beteiligt werden. Zudem wird die mögliche Dauer zur Speicherung von Protokolldaten zum Zwecke der Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes auf 12 Monate verlängert ...
Quelle: kh-it.de