Strafzahlungen bringen Unmut in die Krankenhäuser deutschlandweit

19. Februar 2020

Im Rahmen des MDK-Reformgesetzes gelten seit 01. Januar 2020 neue Regelungen für Krankenhäuser. So ist beschlossen, dass jedes Krankenhaus eine Strafzahlung in Höhe von zehn Prozent der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag, mindestens jedoch in Höhe von 300 Euro pro Fall entrichten müssen, sobald der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Abrechnung beanstandet. Bisher mussten dies nur die Krankenkassen tun, wenn der MDK eine von ihnen als falsch bewertete Abrechnung nicht weiter beanstandet. Durch die neue Regelung soll den Krankenhäusern „ein Anreiz für eine regelkonforme Rechnungsstellung“ geboten werden, heißt es im Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ...

Quelle: Pressemeldung – DRK Gemeinnützige Krankenhaus GmbH Sachsen
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