Streit um Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser könnte am BVerwG landen

22. Mai 2020

Das Inselkrankenhaus Borkum erhält für das Jahr 2017 keinen Sicherstellungszuschlag, mit dem vorzuhaltende Einrichtungen bei mangelnder Auslastung refinanziert werden sollen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 19.05.2020 entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, hat aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fragen zum Sicherstellungszuschlag für die Krankenhausfinanzierung die Revision zugelassen ...

Quelle: rsw.beck.de
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