SOLIDARIS

Strukturprüfung im Krankenhaus: Neue Frist

29. Juli 2021

Ines Martenstein, Solidaris

Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde mit § 275d SGB V eine gesetzliche Grundlage für die Strukturprüfungen geschaffen. Danach haben Krankenhäuser zukünftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen für insgesamt 53 Operationen und Prozedurenschlüssel (OPS) durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen, bevor die Komplexcodes abgerechnet werden können.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Krankenhäuser spätestens am 31. Dezember 2020 eine Bescheinigung des MD über die Erfüllung von Strukturmerkmalen vorzuweisen haben. Pandemiebedingt wurde die Frist jedoch um ein Jahr verschoben. Die Anträge für die Prüfung der OPS-Kodes, die ein Krankenhaus weiterhin abrechnen will, hat das Krankenhaus bis zum 30. Juni jedes Jahres beim MD vor Ort einzureichen. Für Prozeduren, die im Jahr der Antragstellung noch nicht erbracht werden, endet die Frist am 30. September. Allerdings wurde die Antragsfrist für dieses Jahr nach einer heftigen Debatte kurzfristig bis zum 15. August 2021 verlängert, wobei die Verlängerung die Ausnahme bleiben soll ...

Quelle: solidaris.de
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