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Telematikinfrastruktur: Keine rückwirkend geltende Sanktionen für Krankenhäuser
Auf Anfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schriftlich mitgeteilt, dass bezüglich der Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur (TI) keine gesetzlichen Spielräume für rückwirkend geltende Sanktionen bestehen ...
Quelle: aerzteblatt.de