TK

TK unterstützt geplante Qualitätszuschläge

9. Juli 2015

Frankfurt am Main, 8. Juli 2015. In einem halben Jahr soll die geplante Krankenhausreform bereits in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, der Qualität im stationären Sektor eine größere Bedeutung zukommen zu lassen - sowohl bei der Krankenhausplanung, also bei der Entscheidung der Länder, welche Kliniken und Abteilungen an welchem Ort gebraucht werden, als auch bei der Vergütung von Klinikleistungen durch die Krankenkassen. In diesem Zusammenhang ist geplant, den Krankenhäusern bei hervorragender Qualität einen Zuschlag zu zahlen. Kliniken mit schlechter Qualität müssen hingegen Abschläge in Kauf nehmen. "Besonders gute Qualität sollte belohnt werden", sagt auch Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung Hessen der Techniker Krankenkasse (TK) anlässlich der ersten Lesung des neuen Gesetzes im Bundesrat am kommenden Freitag.

Die geplanten Qualitätsabschläge hingegen sieht Voß skeptischer. "Sind die Qualitätsabschläge beispielsweise so gering, dass es sich für die Krankenhäuser trotz allem lohnt, die betreffenden Leistungen weiter anzubieten, könnten es dazu führen, dass die Kliniken - um den Verlust auszugleichen - weiter sparen, zum Beispiel beim Pflegepersonal". Dadurch leide die Qualität am Ende noch mehr und andere Leistungen könnten dadurch schnell in Mitleidenschaft gezogen werden. "Konsequenter Weise sollten Leistungen mit unzureichender Qualität nicht erbracht werden dürfen." Trotz Schwierigkeiten sei die grundsätzliche Richtung, die mit dem neuen Gesetz eingeschlagen werden soll, aber richtig. "Die geplante Qualitätsorientierung bei den Krankenhäusern ist eine Herausforderung, die - im Sinne der Patienten - angegangen werden muss", so Voß.


Quelle: Techniker Krankenkasse
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