Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums zur weiteren Ambulantisierung nicht konkret genug

21. Oktober 2022

Geringe Personalquote weiterhin als zentrales Problem der beruflichen Pflege zu sehen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant nach eigener Aussage die "größte Krankenhausreform der letzten 20 Jahre". Dazu gehöre, alle dafür geeigneten Behandlungen als Tagesbehandlung durchführen zu können, was dazu führe, dass belastende Schicht- und Nachtdienste entfallen würden. Deutschland habe gemessen an der Bevölkerung nicht zu wenig Pflegekräfte, sondern setze sie sehr wenig effizient ein, so Lauterbach. Dazu Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

„Wir begrüßen zwar jede Maßnahme zur Entlastung des Pflegepersonals. Allerdings müssen diese besser durchdacht sein. Denn Personal wird nur dann nachhaltig frei, wenn die Ambulantisierung auch zu Stationsschließungen außerhalb der regulären Tageszeiten führt. Die Überlegung aus der Regierungskommission zur Krankenhausversorgung, die dann tagesklinisch zu versorgenden Menschen nicht in separaten Einheiten zu versorgen, widerspricht jedoch dieser Tatsache. Schichtdienste und Nachtdienste werden auch nach der Umstellung in einem erheblichen Maße erforderlich sein. Sie stellen auch nicht das zentrale Problem dar. Das ist vielmehr die gemessen an dem Tätigkeitsbereich generell zu geringe Personalquote.“

„Worüber sich offensichtlich niemand Gedanken macht: Wie soll der ambulante Versorgungsbereich medizinisch wie pflegerisch die zusätzliche Belastung kompensieren? Letztlich laufen nicht alle ambulanten Eingriffe folgenlos ab. Wer soll die Menschen dann nachts bei Problemen versorgen? Sind in diesem Fall dann etwa wieder die Krankenhäuser gefordert? Fest steht, dass ambulante Pflegedienste jetzt schon am Limit sind“, warnt Mai.

„Man darf die Wirkungen solcher Maßnahmen auf die Pflege nicht überschätzen. Politische Entscheidungsträger neigen leider genau dazu. Vergleiche mit anderen Ländern sind schnell gemacht. Allerdings kann Vergleichbarkeit nur dann sinnvollerweise erfolgen, wenn die Systeme auch vergleichbar sind. Will man sich etwa mit dem schwedischen System vergleichen, müsste man zuvor unser gesamtes Gesundheits- und Pflegesystem in eine neue Form überführen. Dafür brauchen wir mehr als nur eine bruchstückhafte Reformbemühung“, so Mai.

Quelle: pflegekammer-rlp.de
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