UKSH

UKSH setzt Impfpflicht für neue Mitarbeitende bereits jetzt um

15. Dezember 2021

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) zieht die Impfpflicht für neu eingestellte Mitarbeitende vor, um Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher zu schützen. Im UKSH müssen neue Mitarbeitende zukünftig entweder vollständig geimpft oder genesen sein bzw. ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-19-Impfung vorweisen. Die Vorgabe, welche die ab 15. März 2022 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vorwegnimmt, gilt für alle Bereiche des Klinikums an den beiden Standorten in Kiel und Lübeck sowie sämtliche Tochtergesellschaften.

„Wir tragen die höchste Verantwortung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten. Die Impfung ist sicher und im Rahmen unseres Hygienekonzeptes das beste Mittel, diese vulnerablen Gruppen, aber auch die Kolleginnen und Kollegen zu schützen“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH. „Zudem sind wir als einziges Klinikum der Maximalversorgung im Land verpflichtet, die Krankenversorgung in jeder Situation sicherzustellen. Auch hierzu trägt ein vollständiger Impfschutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.“

Der Vorstandsvorsitzende begrüßt die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Das UKSH habe bei seinen Mitarbeitenden bereits eine sehr hohe Impfquote von 96 Prozent. Der hohe Zuspruch zur Impfung zeige, dass fast jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter den herausragenden medizinischen Wert von Impfungen kenne. Das Universitätsklinikum gehe davon aus, dass dies auch auf Bewerberinnen und Bewerber zutreffe, so Prof. Scholz.

Quelle: uksh.de
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