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Noch immer ist es unklar, ab wann Vertrags- und Krankenhausärzte ambulante Eingriffe nach der neuen Hybrid-DRG-Verordnung abrechnen können. Erst gestern verwies die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf die laufenden Beratungen zwischen KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband. Noch vor dem Jahreswechsel war die Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt