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Die Datenschutzaufsicht wurde durch ein Krankenhaus auf ein Verfahren hingewiesen, mit dem ein Dienstleister für die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) in einem Massenverfahren Patient*innendaten von Krankenhäusern entgegennimmt. Es wurde daraufhin die Sicherheit des Verfahrens überprüft ...
Quelle: datenschutz-agentur.de