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Erlöse nachhaltig gesichert
Das Arbeitsgericht Gießen entschied, dass ein Arbeitgeber zwei Beschäftigte von der Arbeit im Seniorenheim freistellen durfte. Beide konnten zu Beginn der einrichtungsbezogenen Impflicht nicht nachweisen, dass sie gegen SARS-CoV-2 geimpft oder genesen sind...
Quelle: haufe.de