Uniklinikum und Marburger Bund einigen sich auf neuen Haustarif

11. April 2023

Gehälter für ärztliches Personal steigen 2023 in zwei Stufen um insgesamt fünf Prozent. Zahl der Bereitschaftsdienststunden wird gedeckelt und bei deren Überschreiten Zeitgutschriften eingeführt. Ärztinnen und Ärzte erhalten als Inflationsausgleich eine steuerfreie Einmalzahlung.
 
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden und der Marburger Bund Landesverband Sachsen haben sich auf die Änderung des Haustarifvertrages für die hier beschäftigten Ärztinnen und Ärzte geeinigt. Vorbehaltlich der Zustimmung der übergeordneten Gremien werden die Tabellenentgelte in zwei Stufen erhöht und es wurde eine Einmalzahlung vereinbart. Weitere wesentliche Bestandteile des Vertrags sind Neuregelungen der Bestimmungen zur Regelarbeitszeit sowie zu den Bereitschafts- und Rufdiensten der Ärztinnen und Ärzte und neue Festlegungen zur Gestaltung der Dienstpläne. Der neu ausgehandelte Tarifvertag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Nachdem wir im Februar mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine Tarifverständigung für das nicht-ärztliche Personal aushandeln konnten, sind nun auch die Vereinbarungen für die im Uniklinikum tätigen Ärztinnen und Ärzte unterschriftsreif. Die jetzt ausgehandelten vertraglichen Regelungen schaffen die Grundlage dafür, besser als bisher Überlastsituationen wirksam zu vermeiden“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Dresdner Uniklinikums. „Wir haben damit ein Paket geschnürt, das den besonderen Bedürfnissen der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen gerecht wird.“

Die Einigung sieht steigende Entgelte in zwei Stufen vor: Rückwirkend zum 1. Januar 2023 steigen die Gehälter des ärztlichen Personals um drei Prozent. Eine weitere Erhöhung um zwei Prozent folgt am 1. Juli. Hinzu kommt eine mit dem Juni-Gehalt steuerfrei ausgezahlte Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro.

Die Neuregelungen zu den Bereitschaftsdiensten der Ärztinnen und Ärzte des Uniklinikums sehen eine reduzierte Obergrenze dieser Dienste von 96 Stunden pro Monat vor. Diese Zahl darf nur in dem Fall überschritten werden, in der die Patientensicherheit in Gefahr geraten könnte. Werden aus diesem Grund weitere Dienststunden angeordnet, erhalten die Mitarbeitenden für diese Mehrleistung Zeitzuschläge auf ihr Arbeitszeitkonto. Diese können dann zu einem späteren Zeitpunkt als Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Um arbeitsfreie Zeiten besser planen zu können, haben sich Uniklinikum und Marburger Bund zudem auf neue Regeln beim Erstellen der Dienstpläne geeinigt, die künftig mit einem Vorlauf von sechs Wochen zu finalisieren sind. Im Falle kurzfristiger Änderungen wird dies ebenfalls mit einem Zeitzuschlag kompensiert.

„Wie bereits im Fall des nicht-ärztlichen Personals haben wir bei den neuen Regelungen des Haustarifvertrags genau auf die Aspekte geschaut, welche die Ärztinnen und Ärzte im Arbeitsalltag wirksam entlasten können und mit denen sich die Work-Life-Balance verbessern lässt“, sagt Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand des Universitätsklinikums. „Wir glauben, gute wie praktikable Lösungen für alle Beteiligten gefunden zu haben. Dies ist nicht nur im Sinne eines weiterhin gut und effizient arbeitenden Klinikums sowie zufriedener Mitarbeitender, sondern auch ein Signal dafür, dass wir weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sind.“

Quelle: uniklinikum-dresden.de
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