ÄB

Urteil: Den Versorgungsauftrag müssen Krankenhäuser selbst erfüllen

29. April 2022

Die wesentlichen Leistungen ihres Versorgungsauftrags müssen Krankenhäuser selbst erbringen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte, dass eine Auslagerung auf Dritte unzulässig ist...

Quelle: aerzteblatt.de
Render-Time: 0.285773