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als auch wahlärztliche Abrechnung am Krankenhaus, MVZ und ZNA
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Analyse, Beratung, Prozessmanagement und Seminare für EBM 2020
Für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt mitgewirkt hat, müssen die Gesetzliche Krankenkassen nicht bezahlen. Laut dem höchsten Sozialgericht steht dem Krankenhausträger dann wegen des sogenannten Arztvorbehalts kein Vergütungsanspruch zu...
Quelle: Krankenkasseninfo.de