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Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte:
„Es ist gut, dass das BMG nun einen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorlegt. Der Entwurf greift viele Forderungen aus einem vdek-Konzept zur Reform der ambulanten Notfallversorgung von 2016 auf (u. a. Portalpraxen). Gut ist insbesondere die geplante Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten ...
Quelle: vdek.com