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vdek: Gezielte Prüfung auffälliger Krankenhausrechnungen weiter ermöglichen
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Der aktuell vorliegende Entwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht unter anderem vor, die gezielte Prüfung auffälliger Krankenausrechnungen durch die Krankenkassen durch wahllose Stichproben zu ersetzen. Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen. Die aktuell geltende Regelung der Einzelfallprüfung sei ein wichtiges Instrument und trage zum verantwortungsvollen Einsatz der Beitragsgelder bei, so der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)...
Quelle: vdek.com