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vdek: Mindestmengen

6. März 2023

Mindestmengen sind ein Instrument der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und werden seit 2004 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die stationäre Versorgung festgelegt. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich in § 136b Abs.1 Nr. 2 sowie Abs. 3 und 4 SGB V. Mindestmengen definieren für Krankenhäuser eine minimale Durchführungshäufigkeit bestimmter Leistungen. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Krankenhaus diese Leistungen nur gelegentlich und damit ohne die nötige Erfahrung erbringt. Anwendung finden Mindestmengenregelungen bei planbaren stationären Leistungen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Durchführungshäufigkeit und der Behandlungsqualität besteht (positiver Volume-Outcome-Zusammenhang). Sie senken die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und Sterblichkeit und erhöhen damit die Patientensicherheit...

Quelle: vdek.com
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