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vdek
vdek unterstützt Regelungen zu Verbesserungen der Versorgungsqualität
20. November 2020
Fachanhörung Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Ausweitung Mindestmengen, Zweitmeinungsverfahren. Wichtige Anpassungen beim Morbi-RSA
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) geplanten Maßnahmen zu Verbesserungen der Qualität vor allem in der stationären Versorgung, insbesondere die Regelungen zu den Mindestmengen, zum Ausbau des strukturierten Zweitmeinungsverfahrens bei planbaren Eingriffen und zur Etablierung eines bundeseinheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens in Notfallambulanzen ...
Quelle: vdek.com