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vdek: Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung für die Pflege, die auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt

8. November 2022

Zu den Plänen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, in diesem Jahr 2022 die Zahlungen in den Pflegevorsorgefonds auszusetzen, um damit das Defizit in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Höhe von etwa 2,5 Milliarden Euro[1] auszugleichen, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Aussetzung der Zahlung in den Pflegevorsorgefonds sehen wir sehr kritisch. Das Sondervermögen war eigentlich dafür gedacht, die Auswirkungen des demografischen Wandels in 20 Jahren für die Babyboomerjahrgänge abzufedern. Nun werden – wie bei Errichtung des Fonds im Jahre 2015 von den Ersatzkassen bereits befürchtet – die Beitragsmittel zweckentfremdet, um die aktuellen Probleme der Sozialen Pflegeversicherung zu lösen. Das ist ein ungerechtfertigter Eingriff des Staates in das Sondervermögen des Pflegevorsorgefonds.

Großer Finanzbedarf in 2023 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Darüber hinaus werden die durch die Aussetzung erzielten 1,6 Milliarden Euro bei Weitem nicht ausreichen, um das Defizit Ende 2022 auszugleichen und die SPV stabil in den Folgejahren zu finanzieren. Erschwerend kommt hinzu, dass bis zum Sommer 2023 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung in der SPV umgesetzt werden muss. Dies wird einen erheblichen Finanzbedarf erzeugen. Hinzu kommen weiterhin coronabedingte Mehrbelastungen und die steigende Zahl von Pflegebedürftigen.

Wir brauchen keine weitere Flickschusterei in der SPV, sondern jetzt - und nicht erst im Sommer 2023 - eine solide und verlässliche Finanzreform der SPV. Die Ersatzkassen haben wiederholt ihre Vorschläge für eine solide Finanzierung der SPV in den politischen Prozess eingebracht. Dazu gehören ein dauerhafter dynamisierter Steuerzuschuss, die Einbeziehung der Privaten Pflegeversicherung in den Ausgleichsfonds und - zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen - die vollständige Investitionskostenübernahme der Pflegeheime durch die Länder.“

Quelle: vdek.com
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