G-BA

Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst

27. April 2022

Der Beschluss vom 21. April 2022 tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Änderungen sind notwendig, um auf die anhaltenden Belastungen der Krankenhäuser durch die weiter andauernde Ausbreitung von COVID-19 zu reagieren. In der QFR-RL, der MHI-RL, der QBAA-RL, der KiHe-RL und der KiOn-RL sind jeweils Mindestvorgaben an die Ausstattung mit und den Einsatz von Pflegefachkräften sowie an die ärztliche und pflegerische Weiterbildung festgelegt. Wegen der COVID-19 Pandemie kann es einerseits wegen starker Erhöhung der Patientenanzahl oder andererseits wegen außergewöhnlichem krankheitsbedingten Ausfall von Pflegepersonal zu Situationen kommen, in denen Krankenhäuser trotz sorgfältiger Personalplanung diese personellen Anforderungen nicht mehr erfüllen können und dennoch Patienten im Anwendungsbereich der vorgenannten Richtlinien behandeln müssen, da ein Aufschub der Behandlung oder eine Verlegung des Patienten nicht möglich oder medizinisch nicht vertretbar ist. Der krankheitsbedingte Personalausfall umfasst auch angeordnete Quarantänen...

Quelle: g-ba.de
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