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Abrechnung von Wahlarztleistungen stellt Krankenhäuser noch immer vor Probleme
Die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen ist immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Viele dieser Fälle enden damit, dass der Patient die Forderung nicht begleichen muss, da die Voraussetzungen für eine Liquidation im konkreten Einzelfall nicht vorlagen.
Dies mag im Einzelfall zu verschmerzen sein, wesentlich problematischer ist es jedoch, wenn ein strukturelles Problem bei der Abrechnung der Leistungen vorliegt ...
Quelle: curacon.de