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Wann muss MRT erhoben werden bei Meniskusschaden im Knie? OLG Hamm 08-06-2021

20. Juli 2021

RA P. Christmann

Der Orthopäde bewegt sich bei der Diagnostik von Knieverletzungen immer in einem Spannungsfeld zwischen Unter- und Überdiagnostik - führt er zu wenige Untersuchungen durch, droht ihm der Vorwurf des Befunderhebungsfehlers; führt er zu viele Untersuchungen durch (z.B. MRT-Untersuchungen), drohen Budgetüberschreitungen und der Vorwurf, unnötige Kosten zu verursachen und den Patienten unnötig zu belasten. Dabei ist zu beachten, dass die Rechtsprechung mit Ärzten, die vor einer Operation zu wenig Diagnostik durchführten, in der Regel hart ins Gericht gehen und den Arzt dann oft wegen eines sog. Befunderhebungsfehlers zur Arzthaftung verurteilen. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 08.06.2021 – 26 U 74/20) definiert den rechtlichen Rahmen für die Notwendigkeit einer MRT-Untersuchung. Das OLG Hamm verneinte im Ergebnis einen Befunderhebungsfehler des Orthopäden ...

Quelle: christmann-law.de
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