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Warnstreik: 'Beschäftigungs- und Entlastungstarifvertrag' für das UKGM und die UKGM Service GmbH ist in Reichweite

6. April 2023

„Wir bitten um Aussetzen der Streikmaßnahmen über die Osterfeiertage.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nach intensiven Verhandlungstagen liegt jetzt ein Entwurf für ein Eckpunktepapier vor, das die Grundlage für den Abschluss eines „Beschäftigungssicherungs- und Entlastungstarifvertrages für das UKGM und die UKGM Service“ bilden kann. Noch sind nicht alle Punkte und Details abschließend besprochen, wir sind aber zuversichtlich, dass die Verhandlungen in Kürze erfolgreich abgeschlossen werden können.

Damit dies gelingt, braucht es jetzt wechselseitiges Vertrauen und Verständnis für die Position der jeweils anderen Seite, sodass wir gemeinsam und jeder für sich zu dem Schluss kommen können, dass der absehbare Kompromiss der richtige Weg zum notwendigen Interessenausgleich ist.

In einer so hochemotionalen und energiegeladenen Phase der Tarifauseinandersetzung, wie der, in der wir jetzt gerade sind, dieses Vertrauen und Verständnis aufzubringen, ist eine große Herausforderung und Aufgabe, für die die Verhandlungsführungen jetzt die Unterstützung von Ihnen allen benötigen.

Denn beide Verhandlungsparteien, die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission und die ver.di-Delegierten ebenso wie die Vertreter der Geschäftsführungen der UKGM und der UKGM Service GmbH, der Pflegedirektionen und der Personal- und Rechtsabteilungen des UKGM wie der RHÖN-KLINIKUM AG (RKA), vertreten die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Universitätskliniken in Gießen und in Marburg.

Diese Interessen umfassen sowohl gute und sichere Arbeitsbedingungen, eine bestmögliche Patientenversorgung, die erfolgreiche Wahrnehmung unserer Aufgaben in Forschung, Lehre und Ausbildung als Universitätskliniken wie auch die Sicherung der wirtschaftlichen Basis für einen erfolgreichen Betrieb des UKGM heute und in der Zukunft.

Dass die Perspektiven darauf, wie diese gemeinsamen Ziele am besten erreicht werden können, verschieden sein können, liegt nicht nur an unterschiedlichen Interessen, sondern auch an den unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortungen, die wir jeweils zu erfüllen bzw. wahrzunehmen haben.

Während sich die Vertreter der Gewerkschaft sehr für die Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Perspektive der Arbeitsbedingungen, der Vergütung, der Arbeitszeiten oder der Arbeitsbelastung einsetzen, müssen die Vertreter der Geschäftsführung und der RHÖN-KLINIKUM AG darüber hinaus auch im Blick haben, dass diese Arbeitsbedingungen im Gleichgewicht mit den wirtschaftlichen Grundlagen von UKGM und von RKA gehalten werden können.

Gerade in Bezug auf diese wirtschaftlichen Grundlagen unterscheiden wir uns am UKGM ja von allen anderen deutschen Universitätskliniken oder den öffentlich-getragenen Kliniken noch deutlich: Wir können keine Zuschüsse der öffentlichen Hand für die Wahrnehmung unserer Aufgaben als Krankenhaus erwarten.

Die neue Zukunftsvereinbarung mit dem Land Hessen, die wir vor wenigen Wochen abschließen und die wir vielen von Ihnen noch nicht im Detail vorstellen konnten, soll uns jetzt ermöglichen, den eigenen Anteil an den notwendigen Investitionen deutlich zu senken. Eine Gleichstellung mit den anderen Universitätskliniken in Deutschland konnten wir damit aber noch nicht erreichen.

Was wir erreichen konnten, ist, dass wir erstmalig seit 2005 wieder Investitionszuschüsse des Landes in einer Höhe erhalten können, die uns helfen werden, durch neue Investitionen

  • in die Universitätsmedizin,
  • in die bauliche- und technische Infrastruktur,
  • in verbesserte und erleichterte Arbeitsabläufe mit Hilfe von Digitalisierung und Automatisierung

die Arbeitsbedingungen in Gießen und in Marburg deutlich zu verbessern und unsere universitäts-medizinische Leistungsfähigkeit im Interesse der Menschen in der Region nachhaltig zu erhöhen.

Dafür haben wir im Vergleich zu allen anderen Universitätskliniken einzigartige Zusagen zur Beschäftigungssicherung gemacht, ohne dass bei uns die öffentliche Hand bereitsteht, betriebliche Verluste, die sich aus der Einhaltung dieser Zusicherungen ergeben können, auszugleichen.

Wir haben dies im Vertrauen auf uns selber getan, auf unsere Leistungsbereitschaft, auf unsere Innovationskraft und auf das Zusammengehörigkeitsgefühl, das das UKGM in den letzten 16 Jahren zu einem medizinisch herausragenden und wirtschaftlich erfolgreichen Klinikunternehmen hat heranwachsen lassen. Dass wir dafür hier in Gießen und Marburg mehr und härter arbeiten mussten und müssen, ist Teil der Wahrheit, aber auch unserer Erfolgsgeschichte. Die Bereitschaft von Ihnen allen dies zu tun, ebenso.

Wir verstehen und können es sehr gut nachvollziehen, dass nach den vielen Jahren des Aufbruchs jetzt sehr viele von Ihnen verlangen und erwarten, dass auch am UKGM „normale Arbeitsbedingungen“ gelebt werden können. Eine Normalität, die wir uns alle wünschen, die wir aber auch mit der neuen Zukunftsvereinbarung noch nicht erreicht haben. Denn die 530 Mio. Euro Fördermittel des Landes werden in den kommenden zehn Jahren nur fließen, wenn wir unsere Verpflichtungen, weitere 260 Mio. Euro an Eigenmitteln für die gemeinsamen Investitionsprojekte und weitere 59 Mio. Euro für die Förderung von wissenschaftlichen Joint Ventures einzubringen, auch erfüllen können.

Wir können dies schaffen, wenn wir jetzt die Chance nutzen, die neue Zukunftsvereinbarung mit einem für das UKGM tragbaren „Beschäftigungs- und Entlastungstarifvertrag“ zu verbinden.

Eine einzigartige Arbeitsplatz- und Beschäftigungssicherung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKGM und der UKGM-Service GmbH, deutlich verbesserte Regelungen zur Begrenzung der Arbeitsbelastungen, die Zusage, zusätzliche Stellen zu besetzen und die neuen Investitionsmittel des Landes können zusammen mit unserer Innovationskraft, unserem Fleiß und unserem Teamgeist eine unglaubliche Kraft entfalten, um Gutes für die Menschen in unserer Region zu schaffen. Dafür bitten wir Sie jetzt um die Unterstützung der beiden Tarifpartner.

An alle streikenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten wir darüber hinaus den Appell: „Bitte setzen Sie den Streik bis zu den nächsten Verhandlungen am 14.04.2023 über die Osterfeiertage aus. Das UKGM braucht dringend eine Erholungspause.“

„Eines noch zu guter Letzt“:

Wir müssen und werden uns berufsgruppenübergreifend mehr Zeit nehmen müssen, um mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Wir müssen die gegenseitigen Positionen, Bedürfnisse und Ziele besser verstehen und nachzuvollziehen lernen.

Wir brauchen neue Übereinkünfte und ein gemeinsames Verständnis dafür, wie wir unsere gemeinsamen Aufgaben auch gemeinsam erfüllen können. Für den Erfolg unseres Klinikums ist es unerlässlich, dass die verschiedenen Berufsgruppen die Situationen anderer Gruppen im UKGM besser kennen, verstehen und respektieren.

Wir werden als Geschäftsführung unseren Beitrag dazu leisten und bitten Sie alle, sich daran zu beteiligen.

Dies ist eine der Lehren, die wir aus den letzten Tagen ziehen müssen. Diese Investition in uns selber müssen wir leisten, damit die Solidarität und der Zusammenhalt in unserem Klinikum wieder zu starken und tragenden Säulen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung werden.

Mit besten Grüßen für erholsame Osterfeiertage

Dr. Gunther K. Weiß               Prof. Dr. Werner Seeger
Prof. Dr. Uwe Wagner             Dr. Christiane Hinck-Kneip             Dr. Sylvia Heinis

Quelle: rhoen-klinikum-ag.com
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