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Der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck sieht die PDL in ihrer Doppelrolle: einerseits als Arbeitnehmerin, andererseits als Vorgesetzte. Die PDL hat eine Fürsorgepflicht und vertritt den Arbeitgeber, aber sie befindet sich in einer schwierigen haftungsrechtlichen Lage. „Gerade Pflegedienstleitungen haben gesetzliche Vorgaben zu beachten, die sich manchmal auch gegen Vorgaben des Arbeitgebers richten“, erklärt Bredereck...
Quelle: pflegen-online.de