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NEU! 12.04. und 15.04.24
Fallstricke der Abrechnung
von Hybrid-DRGs 2024 -
Ihr Spezialist für die
ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) -
Ihre Experten für die
Privatliquidation am
Krankenhaus und MVZ (GOÄ)
IQTIQ
Weitere Folgenabschätzungen für Mindestmengen durch IQTIG zur Verfügung gestellt
Auf Basis von Leistungsdaten nach § 21 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG / §21-Daten) werden dabei Simulationsanalysen durchgeführt. In ihnen wird dargestellt, wie viele und welche Krankenhausstandorte bei verschiedenen Mindestmengenhöhen von der Versorgung voraussichtlich ausgeschlossen werden...
Quelle: iqtig.org