Wer Pflegepersonaluntergrenzen antastet, gefährdet Patienten und Pflegende

5. November 2020

Immer mehr Menschen mit schweren COVID-19-Verläufen müssen in Krankenhäusern intensivmedizinisch versorgt werden. Innerhalb einer Woche ist die Anzahl von 1.470 auf 2.388 angestiegen. Die Anzahl der beatmeten Patientinnen und Patienten hat sich mit 1.256 nahezu verdoppelt. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung, warnt die Pflegekammer Niedersachsen eindringlich davor, die bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen auf Intensivstationen anzutasten.

Hannover, 04.11.2020 • „Es darf nicht sein, dass eine Bastion des Arbeitsschutzes nach der anderen fällt. War es gestern in Niedersachsen das Arbeitszeitgesetz, könnten es bundesweit morgen schon die Pflegepersonaluntergrenzen sein. Irgendwann ist für die Kolleginnen und Kollegen die Grenze der Belastung erreicht und die Bombe platzt“, sagt Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen.

Pflegepersonaluntergrenzen geben eine Mindestanzahl an Patientinnen und Patienten vor, die eine Pflegefachperson maximal versorgen darf. „Pflegepersonaluntergrenzen sind sowohl für die Patientensicherheit als auch für den Schutz der Pflegenden unverzichtbar und dürfen auch angesichts steigender Infektionszahlen nicht erneut angetastet werden“, betont Klarmann. Internationale Studien zeigen deutlich, dass zu wenig Pflegepersonal mit einer erhöhten Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten einhergeht. „Jeder der jetzt erneut die Untergrenzen auf den Intensivstationen aussetzt, macht sich mitschuldig daran, wenn Patientinnen und Patienten durch Pflegefehler zu Schaden kommen“, macht Klarmann deutlich.

Nach derzeitigem Stand darf eine Pflegefachperson auf Intensivstationen tagsüber maximal 2,5 Patienten und während der Nachtschicht maximal 3,5 Patienten versorgen. „Schon diese Grenzen sind sehr knapp bemessen, führen an die Grenzen der Belastbarkeit und dürfen unter keinen Umständen ausgehebelt werden“, warnt Klarmann.

Die seit 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie bereits im März 2020 erstmals ausgesetzt, gelten aber seit dem 1. August zumindest wieder in der Intensivmedizin und in der Geriatrie. In anderen Krankenhausbereichen, wie der Unfallchirurgie oder der Neurologie, sind sie noch bis Ende 2020 ausgesetzt.

Quelle: pflegekammer-nds.de
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