DKG

Wichtige Maßnahme für eine ambulante Notfallreform aus einem Guss

30. Mai 2023

DKG zu der vom Bundestag beschlossenen Anpassung des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss zum Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V

26. Mai 2023Anlässlich des heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) begrüßt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ausdrücklich die darin von den Koalitionsfraktionen vorgenommene Anpassung des Arbeitsauftrages an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Ersteinschätzungsverfahren nach § 120 Abs. 3b SGB V. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß:

„Die verbesserte Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene wird das Herzstück der von der Bundesregierung geplanten Reform der ambulanten Notfallversorgung sein. Aus gutem Grund sehen die Empfehlungen der Regierungskommission vor, dass die Patientensteuerung in Zukunft grundsätzlich durch die Integrierten Leitstellen (ILS) und nicht erst dann erfolgen soll, wenn die Hilfesuchenden bereits die Notfallzentren der Krankenhäuser aufgesucht haben. Deshalb ist es vollkommen richtig, dass die Koalitionsfraktionen den inzwischen weitgehend überholten Arbeitsauftrag an den G-BA entsprechend anpassen...

Quelle: dkgev.de
Render-Time: 0.305054