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Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Diskussionen um die Verweildauer bei einer stationären Behandlung führen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen manchmal zu merkwürdigen Auffassungen, die mit der Versorgungsrealität nicht in Einklang zu bringen sind.
So musste das Landessozialgericht Hamburg mit Urteil vom 20.01.2022 (– L 1 KR 101/20 –) tatsächlich klarstellen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot Krankenhäuser nicht verpflichtet, Operationen ohne Notfallindikation auch zu Nachtzeiten durchzuführen, um eine möglichst frühe Entlassung zu ermöglichen...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de