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PA P. Christmann
Erscheint der Chefarzt nicht zur ausdrücklich vereinbarten Chefarzt-Operation und wird der Patient auch nicht vom Vertreter des Chefarztes behandelt, sondern von einem ganz anderen Arzt, so ist die Behandlung rechtswidrig und der Patient hat einen Schmerzensgeldanspruch, weil der Patient nur vom Chefarzt behandelt werden wollte und durfte (Landgericht Essen, Urteil vom 6.11.2020, AZ: 16 O 229/19) ...
Quelle: christmann-law.de