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Krankenhausentlastungsgesetz - Update
Der allgemeine Tenor in der Politik ist, dass die Krankenhäuser nicht mit finanziellen Folgen der Corona-Pandemie alleine gelassen und etwaige Mindererlöse ausgeglichen werden sollen. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes in § 21 KHG Ausgleichszahlungen vorgesehen ...
Quelle: curacon.de