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ZI zur geplanten Änderungen an der Akut- und Notfallversorgung im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

30. Mai 2023

Der Bundestagsausschuss für Gesundheit hat am 24.05.23 im Rahmen der Änderungsanträge zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auch über eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 120 Abs. 3b SGB V abgestimmt. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

Leider hat der Gesundheitsausschuss weithin überraschend Fakten geschaffen, die Fortschritte bei der Verbesserung der Akut- und Notfallversorgung von 73 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland erschweren. Wenn der Bundestag dem Gesetz wie erwartet morgen zustimmt, wird das politische Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in der Notfallversorgung zur Entlastung der Notaufnahmen erst einmal deutlich geschwächt."...

Quelle: zi.de
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