- Hybrid-DRGs &
AOP-Leistungen - Risikobewertung für
den Wirtschaftsplan
Weiterhin ist die Ärzteschaft mit dem Krankenhaustransparenzgesetz wenig glücklich. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Marburger Bund (MB) sehen erheblichen Verbesserungsbedarf am „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“. Das Ziel, Patienten künftig besser dabei zu unterstützen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen bei der Auswahl von Krankenhäusern treffen zu können, sei richtig...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt