Zur Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung, den ärztlichen Bereitschaftsdienst umzugestalten, erklärt das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium:

14. Februar 2020

Entgegen den Behauptungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist die aktuell von ihr angekündigte Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinland-Pfalz nicht mit der Landesregierung abgestimmt.

Zudem ist der für die geplante Schließung von vier Bereitschaftsdienstzentralen unter anderen genannte Grund, das Land leiste hier im Gegensatz zum stationären Sektor keine finanzielle Unterstützung, falsch. Eine Finanzierung des Bereitschaftsdienstes, also der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten, mit Landesmitteln ist nicht zulässig; es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Auch der Landesrechnungshof hatte in seiner Prüfung der Krankenhausfinanzierung deutlich gemacht, dass eine Finanzierung der Bereitschaftspraxen mit Landesmitteln unzulässig ist ...

Quelle: Pressemeldung – msagd.rlp.de
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