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Messen allein ist nicht genug
Die gesetzliche datengestützte (auch externe, einrichtungsübergreifende) Qualitätssicherung (eQS) wird auf der Grundlage des Fünften Sozialgesetzbuches vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 SGB V (G-BA) über die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)1) geregelt
und ausgestaltet. In Bezug auf die Datenerfassung gehört die eQS in Deutschland seit Langem zu den umfangreichsten datengestützten Qualitätssicherungsprogrammen im europäischen Vergleich2). Mit Messen allein und einer immer größer werdenden Zahl von Qualitätsindikatoren ist eine Beurteilung und Verbesserung der Versorgungsqualität jedoch nicht erreichbar...
Quelle: dkgev.de