ÄB

Zweiter Rettungsschirm für ausgewählte Krankenhäuser

20. November 2020

Während sich die Intensivstationen erneut mit COVID-19-Patienten füllen, spannt die Bundesregierung einen zweiten Rettungsschirm. Dieses Mal werden aber nur die Krankenhäuser profitieren, die viele Coronapatienten betreuen. Die Letztentscheidung liegt bei den Bundesländern ...

Quelle: aerzteblatt.de
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