DGKH fordert identische Hygienestandards für ambulante und stationäre Eingriffe
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH) fordert, hygienische Sicherheitsstandards konsequent am Risiko der medizinischen Prozedur auszurichten und nicht am Ort der Leistungserbringung…
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Die DGKH warnt: Die zunehmende Verlagerung medizinischer Leistungen in den ambulanten Sektor darf nicht dazu führen, dass bewährte Hygienestandards abgesenkt werden. Entscheidend für das Infektionsrisiko ist die Art der Prozedur, nicht der Abrechnungssektor.
Die DGKH benennt konkrete Strukturdefizite im ambulanten Bereich. Die infektionshygienische Überwachung durch Gesundheitsbehörden ist regional heterogen: Prüffrequenz, Prüftiefe und Bewertungskriterien variieren erheblich. Hygienestrukturen wie Hygienefachpersonal und hygienebeauftragte Ärzte sind in ambulant operierenden Einrichtungen zwar landesrechtlich vorgesehen, die Umsetzung bleibt jedoch uneinheitlich.
Besonders kritisch: Bundesweit waren zum 31. Dezember 2025 lediglich 268 Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin berufstätig. Diese personelle Basis reicht nach Einschätzung der DGKH für die wachsenden Anforderungen einer sektorenübergreifenden Versorgung nicht aus.
Die DGKH formuliert sechs Empfehlungen: gleiche Überwachungsstandards für ambulante und stationäre Einrichtungen, Etablierung fachlicher Hygienestrukturen, systematische Infektionssurveillance auch im ambulanten Bereich, einheitliche Standards nach KRINKO und BfArM, Ausbau der ärztlichen Hygienekompetenz sowie verbindliche Verankerung von Hygiene in Studium und Ausbildung.
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