Digitalisierung von Krankenhäusern mit Zuckerbrot und Peitsche

19. Oktober 2020
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DAS KRANKENHAUSZUKUNFTSGESETZ

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 6.8.2020 den Referentenwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm für Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) vorgelegt. Der Entwurf wurde am 2.9.2020 vom Kabinett beschlossen. Er wird jetzt den Fraktionen, die die Regierung tragen, zugeleitet und kann als Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden …

Quelle:

mazars.de


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