DKG warnt vor Mogelpackung bei neuer Vorhaltefinanzierung und drohendem Kliniksterben

Ab 2026 greift die Krankenhausreform mit neuen Finanzregeln. Kliniken hoffen auf Entlastung, rechnen aber mit mehr Bürokratie und wachsendem wirtschaftlichem Druck…

3. Februar 2026
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Die beschlossene Krankenhausreform verändert die wirtschaftlichen Grundlagen der Einrichtungen grundlegend. Ab Juni 2026 soll die Vorhaltefinanzierung Kliniken stabilisieren und den Fokus von Fallzahlen lösen. Nach Einschätzung von der Deutschen Krankenhausgesellschaft bleibt diese Wirkung begrenzt, da auch die pauschalen Mittel weiterhin durch Leistungen erwirtschaftet werden müssen. Besonders kleinere Häuser geraten dadurch unter Druck.

Nach Einschätzung von Dr. Gerald Gaß droht vor allem in ländlichen Regionen ein Versorgungsabbau. Kliniken mit Alleinstellungsfunktion für die Grundversorgung könnten wirtschaftlich nicht überleben. Das Beispiel Wittstock/Dosse zeigt, dass stationäre Strukturen durch Poliklinikmodelle ersetzt werden sollen. Die DKG fordert differenzierte Entscheidungen und eine stärkere finanzielle Verantwortung der Länder.

Das neue Krankenhausreform-Anpassungsgesetz soll Ausnahmen ermöglichen, erhöht aber nach Einschätzung der Klinikvertreter den Verwaltungsaufwand. Beschäftigte verbringen bereits heute einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation. Das Bundesministerium für Gesundheit verweist hingegen auf Qualitätsgewinne durch stärkere Spezialisierung. Bundesministerin Nina Warken kündigt mehr Flexibilität an. Für viele Einrichtungen bleibt offen, ob diese Zusagen den Strukturwandel abfedern. Die Diskussion zeigt, dass die Reform die Versorgungslandschaft nachhaltig verändern wird.

Quelle:
radioeins.de

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